Die Förderung von Privatpersonen kann mit einer Bildungsprämie realisiert werden.
Bildungsprämie
Auf diese Weise übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Weiterbildungskurse und Prüfungen in Höhe von bis zu 500 Euro. Diesen Bildungsgutschein können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe muss dann noch als Eigenanteil geleistet werden.
Durch die Qualifizierungsmaßnahme entstandene Kosten können in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.
Voraussetzungen
- Sie sind durchschnittlich 15 Stunden in der Woche erwerbstätig – dies gilt auch für Selbständige
- Sie haben eine deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland
- über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.
Erfüllen Sie diese Kriterien, steht einer Förderung nichts im Wege. Und Sie können gleich im gewünschten Weiterbildungsbereich durchstarten.
Weitere Informationen über eine Förderung der Weiterbildungen bei der QUSI GmbH durch eine entsprechende Bildungsprämie erhalten Sie hier: